BGBl. Nr. 130/1990
130. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE FRÜHZEITIGE BENACHRICHTIGUNG BEI EINEM NUKLEAREN UNFALL UND DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH ÜBER KERNANLAGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (Russische F)
neu
Art. 2neu
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