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BGBl. Nr. 144/1990

kundgemacht 13.02.1990 RIS↗
144. Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken samt Anlage und Vorbehalt der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS VERBOT DER MILITÄRISCHEN ODER EINER SONSTIGEN FEINDSELIGEN NUTZUNG UMWELTVERÄNDERNDER TECHNIKEN
Kundmachung BGBl. Nr. 144/1990× zu Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu

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