BGBl. Nr. 144/1990
144. Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken samt Anlage und Vorbehalt der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS VERBOT DER MILITÄRISCHEN ODER EINER SONSTIGEN FEINDSELIGEN NUTZUNG UMWELTVERÄNDERNDER TECHNIKEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
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