54. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN
Kundmachung
BGBl. Nr. 54/1992× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Tschechische R)neu§ 0↗RIS↗