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BGBl. Nr. 618/1994

kundgemacht 10.08.1994 RIS↗
618. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung Rumäniens über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG RUMÄNIENS ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
Kundmachung BGBl. Nr. 618/1994× zu Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu

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