BGBl. Nr. 896/1994
896. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Königreiches der Niederlande über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES KÖNIGREICHES DER NIEDERLANDE ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
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