BGBl. Nr. 897/1994
897. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Königreiches Schweden über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES KÖNIGREICHES SCHWEDEN ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Schweden)
neu
Art. 2neu
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