BGBl. Nr. 421/1995
421. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT VON GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (Italien)
neu
Art. 2neu
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