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BGBl. Nr. 551/1995

kundgemacht 16.08.1995 RIS↗
551. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Republik Island über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ISLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Kundmachung BGBl. Nr. 551/1995× zu Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Island)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Island) neu § 0↗RIS↗