BGBl. Nr. 552/1995
552. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Großherzogtums Luxemburg über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Luxemburg)
neu
Art. 2neu
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