BGBl. Nr. 67/1995
67. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Soziale Sicherheit - Kostenerstattung (Vereinigtes Königreich)
neu
Art. 2neu
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