BGBl. Nr. 708/1995
708. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über gegenseitige Amtshilfe zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zollzuwiderhandlungen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE ZUR VERHINDERUNG, ERMITTLUNG UND VERFOLGUNG VON ZOLLZUWIDERHANDLUNGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
lädt …