Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 708/1995

kundgemacht 31.10.1995 RIS↗
708. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über gegenseitige Amtshilfe zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zollzuwiderhandlungen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE ZUR VERHINDERUNG, ERMITTLUNG UND VERFOLGUNG VON ZOLLZUWIDERHANDLUNGEN
Kundmachung BGBl. Nr. 708/1995× zu Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Italien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Italien) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu

lädt …