Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 16/1999

kundgemacht 21.01.1999 RIS↗
16. Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich
Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung
Kundmachung BGBl. III Nr. 16/1999× zu Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden×

Änderungen durch diese Kundmachung

Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu

lädt …