BGBl. III Nr. 180/2000
180. Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
neu
Art. 2neu
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