BGBl. III Nr. 220/2000
220. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei über soziale Sicherheit
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Soziale Sicherheit – Durchführung (Türkei)
neu
Art. 2neu
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