BGBl. III Nr. 52/2000
52. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien)
neu
Art. 2neu
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