BGBl. III Nr. 58/2000
58. Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Deutschland)
neu
Art. 2neu
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