BGBl. III Nr. 55/2001
55. Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor dem EGMR teilnehmenden Personen
neu
Art. 2neu
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