BGBl. III Nr. 89/2001
89. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
neu
Art. 2neu
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