BGBl. III Nr. 91/2001
91. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung zwischen Österreich und Lettland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
neu
Art. 2neu
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