BGBl. III Nr. 93/2001
93. Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Mazedonischen Regierung über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Mazedonischen Regierung über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Nordmazedonien)
neu
Art. 2neu
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