BGBl. III Nr. 41/2002
41. Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit; Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
Übereinkommen 182 ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS VERBOT UND UNVERZÜGLICHE MASSNAHMEN ZUR BESEITIGUNG DER SCHLIMMSTEN FORMEN DER KINDERARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit; Empfehlung (Nr. 190)
neu
Art. 2neu
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