BGBl. III Nr. 51/2002
51. Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN DES INTERNATIONALEN SEEGERICHTSHOFS
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
neu
Art. 2neu
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