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BGBl. III Nr. 5/2004

kundgemacht 31.03.2004 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz
Kundmachung BGBl. III Nr. 5/2004× zu Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen neu § 0↗RIS↗