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BGBl. III Nr. 210/2005

kundgemacht 09.12.2005 RIS↗Parlament↗
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Kundmachung BGBl. III Nr. 210/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Deutschland) neu § 0↗RIS↗