BGBl. III Nr. 32/2007
Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschifffahrt
Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschifffahrt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2geändert
Artikel 2
Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten aus bestehenden bilateralen und multilateralen Übereinkommen, wie insbesondere der Belgrader Konvention von 1948, und der Revidierten Rheinschiffahrtsakte Rheinschifffahrtsakte von 1868 und ihrer Zusatzprotokolle sowie aus dem EWG-Vertrag von 1957, in ihren jeweils gültigen Fassungen den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union werden durch diesen Vertrag nicht berührt.
Anmerkung