BGBl. III Nr. 47/2007
Protokoll über die Änderung des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 3. August 1960
Protokoll über die Änderung des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 3. August 1960
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2geändertlit a, lit b (neu)
Artikel 2
b) Staatsbürger der Republik Bolivien, die Inhaber eines gültigen Dienst- oder Diplomatenpasses sind, können ohne Visum in das Territorium der Republik Österreich einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Territorium eines Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.