Absatz eins,Die Republik Österreich anerkennt die Rechtsfähigkeit von ICPO-Interpol in Österreich, insbesondere ihre Fähigkeit:
- Litera aVerträge abzuschließen;
- Litera bunbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
- Litera cGerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern und
- Litera dandere Handlungen zu setzen, die für ihre Zwecke und Aufgaben notwendig sind.