BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2geändert
Artikel 2
Die Staatsgrenze verläuft
a) in gerader Linie von einem der zahlenmäßig im Grenzurkundenwerk ausgewiesenen Grenzpunkte zum nächsten,
b) in Gräben in der sich aus dem Grenzurkundenwerk ergebenden Mittellinie oder
c) entlang der Wasserscheide, Gratlinie (Kammlinie) oder Tiefenlinie (Tobel).