BGBl. I Nr. 30/2008
Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2geändertAbs 2
Artikel II
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1989 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister die Bundesministerin für auswärtige europäische und internationale Angelegenheiten betraut.