BGBl. III Nr. 175/2017
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Änderungen durch diese Kundmachung
Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
1. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Voraussetzungen und Formen von Aktivitäten der bilateralen Kooperation sowie möglicher finanzieller Unterstützung im Bereich der Ausbildung für das KAIPTC festzulegen und den Status von militärischem und zivilem Personal ebenso wie deren Angehörigen, welches von der Entsendenden Partei zum KAIPTC entsendet wurde, zu regeln.
2. Diese Vereinbarung erstreckt sich nicht auf die Planung, Vorbereitung oder Führung von Kampfeinsätze oder andere militärische Operationen der Parteien.