Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
- Ziffer einsauf die österreichischen Rechtsvorschriften über
- Litera adie Krankenversicherung,
- Litera bdie Unfallversicherung,
- Litera cdie Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat,
- Ziffer 2auf die albanischen Rechtsvorschriften über
- Litera adie soziale Pflichtversicherung für Pensionen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Mutterschaft und Krankheiten,
- Litera bnur hinsichtlich des Abschnittes römisch zwei, die Pflichtversicherung für die Gesundheitsfürsorge.