Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 73/2025

kundgemacht 17.04.2025 RIS↗
Aufgabenübertragung an den Staatssekretär
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Aufgabenübertragung an den Staatssekretär
Kundmachung BGBl. II Nr. 73/2025× zu Aufgabenübertragung an den Staatssekretär×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufgabenübertragung an den Staatssekretär 1 § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 18.04.2025 · idF BGBl. II Nr. 73/2025 Art. 2↗RIS↗

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 8. April 2025 gemäß Artikel 78, Absatz 3, des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M. - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:

  1. Ziffer eins
    Grundsatzfragen der Förderung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes und der Bekämpfung von Antisemitismus.
  2. Ziffer 2
    Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch: Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen. Personalplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung. Personalkapazitätscontrolling. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens. Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder undder Gemeinden. Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde sowie der Bundesdisziplinarbehörde. Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes und Setzung von Maßnahmen zur Förderung der Mobilität im Bundesdienst (Mobilitätsmanagement).