BGBl. Nr. 189/1921
Übereinkommen, betreffend die Anwendung des X. Teiles des Vertrages von Saint-Germain auf die Elsaß-Lothringer
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel römisch zwei.
Die privaten Güter, Rechte und Interessen der Elsaß-Lothringer in Österreich unterliegen den Bestimmungen des Abschnittes römisch vier des römisch zehn. Hauptstückes des Friedensvertrages und der Beschlüsse vom 18. September 1920.