BGBl. Nr. 93/1928
Änderungen durch diese Kundmachung
Artikel römisch zwei. Die von den beiden Regierungen verfaßten zusätzlichen Juridischen Protokolle, und zwar:
Ziffer eins Juridisches Protokoll betreffend die Ansprüche der Gemeinde und der Pfarre Rattersdorf auf Belieferung mit Holz und Streu,
Ziffer 2 Juridisches Protokoll betreffend die Regelung des landwirtschaftlichen Verkehres zwischen der Gemeinde Halbthurn und dem “Oberen Fuchsenfeld”,
Ziffer 3 Juridisches Protokoll betreffend die Verwendung des Wassers der Kleinen Leitha zur Bewässerung des an der Grenze bei Marialiget gelegenen Gebietes,
Ziffer 4 Juridisches Protokoll betreffend den “Zeiselhof”,
Ziffer 5 Juridisches Protokoll betreffend den Abtransport des in den westlich vom Zeigerberg gelegenen Wäldern der Stadt Köszeg gefällten Holzes,
Ziffer 6 Juridisches Protokoll betreffend die Versorgung der Bewohner von Harka mit Mineralwasser aus der Gemeinde Deutschkreutz, werden dem gegenwärtigen Übereinkommen angeschlossen.