unter die einheimische Gerichtsbarkeit eines der Hohen Vertragschließenden Teil fällt,
BGBl. Nr. 119/1929
Schiedsgerichtsvertrag und Vergleichsvertrag zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel römisch zwei. Die Berufung auf die Bestimmungen dieses Vertrages ist ausgeschlossen bei allen Streitfragen, deren Gegenstand
- Litera a
- Litera bin die Interessen dritter Mächte eingreift,
- Litera cauf der Aufrechterhaltung der gewöhnlich als Monroe-Doctrin bezeichneten herkömmlichen Haltung der Vereinigten Staaten in amerikanischen Fragen beruht oder in die Aufrechterhaltung dieser Doctrin eingreift,
- Litera dauf der Beobachtung der Österreich nach der Völkerbundsatzung obliegenden Verpflichtung beruht oder in die Beobachtung dieser Verpflichtungen eingreift.