Zusatzabkommen zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher.
Kundmachung
BGBl. Nr. 238/1935× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Auslieferung von Verbrechern (Zusatzabkommen)neu§ 0↗RIS↗