Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 373/1935

kundgemacht 21.09.1935 RIS↗
Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen
Kundmachung BGBl. Nr. 373/1935× zu Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen. neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 24.11.1935 · idF BGBl. Nr. 373/1935 Art. 2↗RIS↗

Artikel römisch zwei. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels römisch eins auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:

Litera a Negative, belichtet, entwickelt;

Litera b Positive, belichtet, entwickelt.

Das vorliegende Abkommen gilt in gleicher Weise für alle Formen der Tonwiedergabe wie Ergänzungsschallplatten zum Film und Hörfilme.