Zahlungen aus der Ausfuhr österreichischer Waren nach Deutschland und deutscher Waren nach Österreich, und zwar auch dann, wenn die Verpflichtung zur Zahlung gegenüber Personen in einem dritten Lande besteht,
BGBl. Nr. 314/1937
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2.
Unter die Bestimmungen dieses Abkommens fallen folgende Verbindlichkeiten österreichischer Schuldner gegenüber deutschen Gläubigern und deutscher Schuldner gegenüber österreichischen Gläubigern:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Zahlungen für wirtschaftlich gerechtfertigte und übliche Nebenkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem österreichisch-deutschen Warenverkehr stehen, mit Ausnahme von Zahlungen auf dem Gebiet des Versicherungsverkehres sowie von Seefrachten,
- Ziffer 3sonstige Zahlungen, über die sich die Österreichische Nationalbank und die Deutsche Verrechnungskasse einigen.