dRGBl. I S 202/1940
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Am 1. Februar 1940 treten die im Artikel 4 der Verordnung über die Einführung des Energiewirtschaftsrechts im Lande Österreich vom 26. Januar 1939 (Reichsgesetzbl. römisch eins S. 83) aufrechterhaltenen österreichischen Bestimmungen außer Kraft, soweit sich nicht aus den nachstehenden Vorschriften etwas anderes ergibt.