den Abschnitt der tschechischen Landesstraße Nr. 413 zwischen der Staatsgrenze und der Abfertigungsanlage;
RGBl. Nr. 43/2008
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2aufgehoben
Artikel 2
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfaßt
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungdie im Südteil des Dienstgebäudes im Erdgeschoß gelegenen und von den österreichischen Bediensteten allein benützten Amtsräume;
- Strichaufzählungden von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Abfertigungsraum im Dienstgebäude;
- Strichaufzählungden der österreichischen Grenzabfertigung vorbehaltenen grenzseitig gelegenen Abfertigungskiosk;
- Strichaufzählungdie gesamte der Grenzabfertigung beider Staaten dienende Fläche vor dem Dienstgebäude;
- Strichaufzählungdie im Nordteil des Garagentraktes gelegene und von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützte Revisionsgarage sowie die erforderlichen Verbindungswege;
- Strichaufzählungdie im Südteil des Garagentraktes gelegene Garage für ein Dienstfahrzeug;
- Strichaufzählungdie an der Südseite des Dienstgebäudes errichteten Abstellplätze für Personenkraftwagen.