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Kundmachungen zu Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels – Protokoll××
BGBl
BGBl. Nr. 203/1950 Sonstiges kundgemacht 06.11.1950
203. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.
Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels5Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels – Protokollneu