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Kundmachungen zu Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung××
BGBl
BGBl. Nr. 105/1949 Sonstiges kundgemacht 04.06.1949
105. Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
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