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Kundmachungen zu Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden××
BGBl
BGBl. III Nr. 16/1999 Sonstiges kundgemacht 21.01.1999
16. Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich
Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werdenneu