681. Beschluß Nr. 2/90 des Gemischten Ausschusses EWG ꟷ Österreich zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Änderung der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems
EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/90)neu