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Kundmachungen zu Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)××
BGBl
BGBl. III Nr. 151/2016 Sonstiges kundgemacht 11.08.2016
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)
Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)neu