BGBl. Nr. 145/1992
145. Bundesgesetz: Preisgesetz 1992
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden (Preisgesetz 1992)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 1neu
Artikel römisch zwei
Geltungsbereich
Paragraph eins, Die Preise für Sachgüter und Leistungen unterliegen diesem Bundesgesetz. Es gilt aber nur insoweit, als nicht besondere bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.