BGBl. Nr. 273/1962
273. Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen, samt Schlußprotokoll.
VERTRAG zwischen dem HEILIGEN STUHL und der REPUBLIK ÖSTERREICH ZUR REGELUNG VON MIT DEM SCHULWESEN ZUSAMMENHÄNGENDEN FRAGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2 § 3neu
Paragraph 3,
Unter katholischen Schulen im Sinne dieses Artikels sind jene Schulen zu verstehen, die von der Kirche oder den nach kirchlichem Recht bestehenden Einrichtungen erhalten werden sowie die von Vereinen, Stiftungen und Fonds geführten Schulen, wenn und solange sie vom zuständigen Diözesanordinarius als katholische Schulen anerkannt sind.