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BGBl. Nr. 604/1983

kundgemacht 16.12.1983 RIS↗
604. Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Kundmachung BGBl. Nr. 604/1983× zu Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) neu § 0↗RIS↗
Art. 2 § 3neu
in Kraft 18.11.1983 – 17.11.1988 · idF BGBl. Nr. 604/1983 Art. 2 § 3↗RIS↗

Paragraph 3, Braunkohlenerschließung im Lavanttal

  1. Absatz eins,Eine Wiederaufnahme des Braunkohlebergbaues im Lavanttal stellt in Anbetracht der internationalen Energiesituation für Kärnten und Österreich sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ein wichtiges Anliegen dar.
  2. Absatz 2,Der Bund wird die Prospektions- und Explorationsarbeiten auf Braunkohle im mittleren Lavanttal sowie eine allfällige Erschließung dieser Kohle im Falle der Wirtschaftlichkeit entsprechend unterstützen.