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BGBl. Nr. 403/1989

kundgemacht 11.08.1989 RIS↗
403. Verordnung: Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer — Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer — Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
Kundmachung BGBl. Nr. 403/1989× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) neu § 0↗RIS↗
Art. 2 § 6neu
in Kraft ab 01.07.1989 · idF BGBl. Nr. 403/1989 Art. 2 § 6↗RIS↗

Artikel römisch zwei

Paragraph 6,

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1989 in Kraft.