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BGBl. Nr. 403/1989

kundgemacht 11.08.1989 RIS↗
403. Verordnung: Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer — Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer — Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
Kundmachung BGBl. Nr. 403/1989× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) neu § 0↗RIS↗
Art. 2 § 7neu
in Kraft ab 01.07.1989 · idF BGBl. Nr. 403/1989 Art. 2 § 7↗RIS↗

Paragraph 7,

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juni 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 369, über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit wird mit Ablauf des 30. Juni 1989 aufgehoben.